Wettspielordnung

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Allgemeine Wettspielbedingungen Oldenburgischer Golfclub e.V.
Allgemeines

Diese Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele, einschließlich jeder RPR = Registrierte Privat Runde (vormals EDS), die vom Oldenburgischen Golfclub e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist.

Änderungsvorbehalte

Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln zu ändern, die Ausschreibung zu ändern bzw. Startzeiten neu festzulegen. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Abmeldung von Wettspielen

Angemeldete Spieler die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat des Clubs abzumelden. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel fern bleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden.

Abspielzeit

Nach Regel 6-3a der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Strafe für Verstoß ist die Disqualifikation. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen auch die gewähren 5 Minuten, so ist der Spieler disqualifiziert.

Beendigung von Wettspielen

Zählspiele gelten mit Abschluss der Siegerehrung und Bekannt-gabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung oder mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch beide Spieler als beendet.

Caddies

Der Einsatz von Caddies ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen nur Amateure als Caddie eingesetzt werden. Bei reinen Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt. Treten Jugendliche in Wettspielen mit Erwachsenen an, sind Eltern als Caddies erlaubt. Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers.

Datenschutz

Gleichzeitig mit dem Eintrag in die Meldeliste willigen die Teilnehmer ein, dass der Oldenburgische Golfclub e.V. Startlisten nebst Abschlagzeiten ins Internet einstellt und offizielle Ergebnislisten der Wettspiele in Internet und Presse veröffentlicht. Fotos von Teilnehmern, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Turnier entstehen, dürfen vom Club und ggf. dem Turniersponsor auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Einreichung der Turnier-Zählkarte

Die Scorekarte ist nach Ende der Runde korrekt ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich im Clubsekretariat abzugeben. Mit Abgabe der Scorekarte im Sekretariat und dem Verlassen des Sekretariates gilt die Scorekarte als „abgegeben“. Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

Gebrauch von Entfernungsmessgeräten

Es ist dem Spieler erlaubt Geräte zu benutzen, die Entfernungen messen oder abschätzen.

Golfcarts

Ein Spieler und ggf. sein Caddie müssen zu jeder Zeit während einer festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung kann die Wettspielleitung einem Spieler die Benutzung eines Golfwagens gestatten. Es besteht Attestpflicht. Ein Spieler, dem die Wettspielleitung die Benutzung eines Golfwagens gestattet hat, darf keine anderen Spieler, Caddies oder Ausrüstung anderer Spieler auf dem Golfwagen transportieren. Ein Anspruch auf ein Cart besteht nur im Rahmen der vorhandenen Cartanzahl.

Meldungen

Die Anmeldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder (bei Sponsor-/Einladungsturniere) auf einem Meldeformular. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegebenen Frist eingegangen sein. Ein Spieler ist nur dann startberechtigt, wenn er zum Zeitpunkt des Meldeschlusses auf der Meldeliste steht. Gehen mehr Meldungen, als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber in einer Warteliste geführt und rücken bei Absagen nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.

Mobiltelefone

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

Nenngeld

Das Nenngeld muss vor dem Start bei Abholung der Scorekarte entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

Preise

Die Spielleitung entscheidet über die Vergabe von Preisen (siehe individuelle Ausschreibung). Die Preisklassen und die Anzahl der Preise können auch nach Ablauf der Meldefrist festgelegt werden. Jeder Gewinner hat einen Anspruch auf den ausgeschriebenen Preis in Abhängigkeit eines Mehrfachpreisausschlusses, der in der Regel angewandt wird (ausgenommen Sonderpreise). Kann der Teilnehmer nur einen Preis pro Wettspiel gewinnen, so gilt Brutto vor Netto. Bei Fernbleiben eines Preisträgers von der Siegerehrung erfolgt eine auf eine Woche befristete Aufbewahrung des Preises im Golfclub. Bei Nichtabholung geht der Preis in Clubeigentum über. Im Übrigen behält sich die Spielleitung die Weitergabe von Preisen an Nächstplatzierte vor, sofern der Gewinner zur Siegerehrung nicht erscheint. Bei Sponsorturnieren entscheidet der Sponsor über den Modus für die Preisweitergabe.

Spielaussetzung wegen Gefahr

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt wäre. Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: Langer Signalton. Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne. Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8 a. (II).)

Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den am Wettspieltag gültigen Platzregeln des Oldenburgischen Golfclubs. Jedes Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Strittige Regelfragen entscheidet die Spielleitung endgültig.

Spielleitung

Die Spielleitung wird in der Regel durch Mitglieder des Spielausschusses gebildet. Sie wird spätestens unmittelbar vor Wettspiel-Beginn namentlich bekannt gegeben.

Sonderpreise

Bei „Nearest-to-the-Pin“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf dem Grün des ausgeschriebenen Lochs liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Bei „Longest Drive“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) des ausgeschriebenen Lochs liegen.

Startzeiten

Startzeiten können in der Regel am Tag vor dem Turnier ab 15.00 Uhr erfragt (Tel. 04402-7240) oder für Mitglieder im Internet unter „www.oldenburgischer-golfclub.de“ eingesehen werden.

Verfahren bei Ergebnisgleichheit (Stechen)

Bei gleichen Ergebnissen in Zählspielen über 18 Löcher er-folgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die letzten 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14 danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Ein nach 18 Löchern “All Square“ stehendes Lochwettspiel wird lochweise fortgesetzt, bis eine Partie ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt unmittelbar nach Beendigung der festgesetzten Runde am gleichen Loch wie das Wettspiel, die Vorgabenschläge sind verteilt wie in der festgesetzten Runde. Die Spielleitung behält sich vor, einen anderen, vom Deutschen Golf Verband empfohlenen, Stechmodus festzusetzen.

Verstoß gegen die Etikette/Unsportliches Verhalten

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach Regel 33-7 den Spieler disqualifizieren. Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den Spieler Sanktionen verhängen. Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

Vorgaben

Spieler müssen am Tag des Wettspiels die aktuelle Stammvorgabe zur Ermittlung der Spielvorgabe nachweisen. Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.

Zusammenstellung der Spielergruppen

Die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Bestimmung der Zähler erfolgt nur durch die Spielleitung. Die Spielleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung der DGV-Stammvorgabe vorzunehmen. Sind die Zähler nicht auf den Scorekarten vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, entscheidet die jeweilige Spielgruppe über die Bestimmung der Zähler. Startzeitenwünsche können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des für den Wettspieltag vorgesehenen Startzeitraumes liegen.

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